Förderprogramm „Regionalbudget“ für Vereine, Initiativen, Privatpersonen und Kommunen

Zum ersten Mal wird das Förderprogramm von der ILE Stauden in der Region umgesetzt. Mit Beginn des ersten Aufrufs können nun Förderanträge eingereicht werden!

Vorbehaltlich der Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben ruft die ILE Stauden zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte auf. Bis zum 15. Februar 2026 können Projektanträge eingereicht werden. Für die Region der ILE Stauden stehen dafür bis zu 100.000 € zur Verfügung.

Grundsätzlich kann eine vielfältige Bandbreite an Projektideen gefördert werden. Entscheidend ist, dass das Vorhaben einen Beitrag zu den Zielen der ILE leistet und das Umsetzungsvolumen des Kleinprojekts maximal 20.000 € beträgt. Wichtig ist außerdem, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde. Die Förderung beträgt bis zu 80% und maximal 10.000 € je Kleinprojekt.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen sowie Personengesellschaften. Damit können unter anderem Vereine, Initiativen, Kommunen, Unternehmen sowie Privatpersonen ihre Ideen für das Regionalbudget einreichen.

Wie kann die Förderung beantragt werden?

Alle Informationen und Rahmenbedingungen zum Förderprogramm sowie die erforderlichen Antragsunterlagen stehen unter www.ile-stauden.de bereit.

Bei Fragen steht die ILE-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

 

 

Pressemitteilung der ILE Stauden

Kontakt:

Simon Ulbrich

ILE Stauden

Rathausstr. 58

86863 Langenneufnach

Tel. 08239 9605 -29

ulbrich@vgstauden.de

 

Info zu den Defi-Standorten

Am Schnerzhofer Weiher und am Feuerwehrhaus in Oberneufnach sind die Defi`s momentan ohne Funktion. Es muss eine Kassette für den Akku getauscht werden und diese sind erst im 1.Quartal 2026 lieferbar. Wir bitten um Beachtung.

Altglasentsorgung

In unserer Gemeinde ist die Lärmbelästigung durch Flaschencontainer ein häufiges Problem, da der Glaswurf zu lauten Geräuschen führen kann. Das Einwerfen von Glas ist an Sonn- und Feiertagen verboten und sollte werktags zwischen 7 und 20 Uhr, um die Anwohner zu schützen. Wir bitten um Beachtung.

Schutz der Wasserleitungen vor Frost

Mit Beginn der kalten Jahreszeit müssen vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Wasserversorgungsanlagen vor Frostschäden getroffen werden. Wasserleitungen sowie Armaturen und Wasserzähler in Schächten und frostgefährdeten Räumen sind mit Wärme isolierenden Stoffen wie Dämmmatten, Stoffresten usw. zu umwickeln. Bei Wasserzählern in Gebäuden ist darauf zu achten, dass die Räume vor eindringender Kälte geschützt und frostfrei gehalten werden. Wird in einer Leitung den Winter über kein Wasser benötigt, z.B. für ein Gartengrundstück, so ist die Leitung zu entleeren. Sollten trotz der Schutzmaßnahmen Wasser-Hausanschlussleitungen einfrieren, so bitten wir die Gemeindeverwaltung zu benachrichtigen, damit das fachgerechte Auftauen veranlasst werden kann. Für Frostschäden, die Infolge von Nichtbeachtung der erforderlichen Schutzmaßnahmen eintreten, haftet der Wasserabnehmer. Wir bitten um Beachtung.

Sinkkästen leeren

Die Sinkkästen an den Straßen und Gehwegen werden einmal jährlich vom Landkreis und Firma SKS Werner GmbH & Co. KG aus Mindelheim geleert. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Sinkkästen an ihren Gehwegen/Grundstücken trotzdem regelmäßig zu überprüfen und zu leeren, um Verstopfungen bei Starkregen zu vermeiden.

Hundesteuer

Gemäß der Hundesteuersatzung wird ein mind. vier Monate alter Hund, der länger als 3 Monate im Gemeindegebiet gehalten wird, steuerpflichtig. Wir fordern deshalb alle Hundehalter auf, die Ihren Vierbeiner noch nicht gemeldet haben, diesen in der Gemeindeverwaltung anzumelden.

Auch im Winter sicher unterwegs Sicher im Straßenverkehr durch richtige Kleidung

Regelmäßig häufen sich in der dunklen und kalten Jahreszeit die Wegeunfälle nicht nur mit dem Auto und dem Fahrrad, sondern auch zu Fuß. Teils mit gravierenden Folgen. Als Schutzmaßnahmen empfehlen sich helle und/oder reflektierende Kleidung zu tragen. Auch Taschen und Rucksäcke lassen sich mit Reflektoren oder neonfarbigen Schutzhüllen ausstatten und verbessern so das Gesehen werden. Am auffälligsten sind große leuchtende Flächen. Radfahrer sollten zudem Beleuchtung und Reflektoren an ihrem Rad regelmäßig überprüfen. Auch im Auto müssen eben alle Beteiligten ein Bewusstsein für mögliche Gefahren im Straßenverkehr mitbringen. Wir möchten hiermit an alle Bürger und Bürgerinnen und deren Kinder der Gemeinde appellieren, etwas auf sich selbst zu achten, um möglichst unfallfrei diese Jahreszeit zu überstehen.

Bekanntmachungen

Die Verordnung über die Beschränkung von Plakatanschlägen in der Öffentlichkeit vor Wahlen auf bestimmten Flächen (Wahlwerbung – Plakatierungsverordnung) wurde in der Sitzung vom 28.10.2025 erlassen. Auf die Bekanntmachungen an den gemeindlichen Anschlagtafeln in den Ortsteilen bis 17.12.2025 wird hingewiesen