Rentensprechtage der DRV Schwaben im Landratsamt

Für ratsuchende Versicherte werden im Landratsamt Unterallgäu, Bad Wörishofer Straße 33, Mindelheim einmal wöchentlich Rentensprechtage angeboten. Ein Beratungsgespräch ist nur nach vorheriger telefonischer  Terminvereinbarung möglich. Die Telefonnummer zur Kontaktaufnahme hat sich geändert! Ab sofort muss ein Besuchstermin unter der neuen Telefonnummer 08261/995-493 vereinbart werden.
Bitte halten Sie Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.
Alternativ können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Schwaben auch eine telefonische Beratung sowie eine Videoberatung in Anspruch nehmen. Hierfür können unter der Telefonnummer 0800/1000 480 21 Termine vereinbart werden.
Nähere Infos finden Sie auch unter www.drv-schwaben.de

Die vierte Sammlung von Schadstoffen

findet in Markt Wald (Parkplatz TSV-Turnhalle) am Dienstag, den 22.10.24, von 09.45 bis 10.30 Uhr statt.

Dort können Problemabfälle wie Lösungsmittel, Lackreste, Rostentferner und Reinigungsmittel kostenlos abgegeben werden. Wichtig ist laut der Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises: Die Schadstoffe sollten in ihren ursprünglichen Gefäßen bleiben und nicht zusammengeschüttet werden. Dies könnte gefährliche chemische Reaktionen verursachen. Wegen möglicher Rückfragen sollten die Problemabfälle nur persönlich abgegeben werden. Sie dürfen nicht unbeaufsichtigt an der Sammelstelle zurückgelassen werden.

  • Beim Schadstoffmobil abgegeben werden können alle Stoffe mit Gefahrensymbolen – zum Beispiel flüssige Farb- und Lackreste (keine Wandfarbe), Lösungsmittel, Laugen und Säuren, PCB-haltige Kondensatoren, Spraydosen mit Inhalt, quecksilberhaltige Abfälle, Haushaltsreiniger, Rostentferner, Pflanzen- und Holzschutzmittel und Fotochemikalien. Auch Medikamente können abgegeben werden – alternativ können diese auch über den Restmüll entsorgt werden. Sie sollten aber in ihrer Verpackung gelassen und so in die Tonne gegeben werden, dass niemand daran gelangt.
  • In die Restmülltonne gehören Wandfarbe (Dispersionsfarbe), eingetrocknete Farben und Lacke sowie Glühbirnen und Halogenlampen. Flüssige Wandfarbe sollte man vorher eintrocknen lassen oder mit Sägemehl oder Gips eindicken.
  • Auf dem Wertstoffhof richtig sind Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und LEDs, Batterien aus Elektrogeräten und Kraftfahrzeugen, PU-Schaumdosen, Altreifen von Pkw und Motorrad ohne Felgen bis 60 Zentimeter Durchmesser, Speiseöle und -fette.
  • Leere Spraydosen gehören in die Gelbe Tonne.
  • Altöl aus Motoren oder Maschinen sowie feste ölhaltige Abfälle können bei jeder Ölverkaufsstelle zurückgegeben werden.
  • Kontakt mit der Abfallwirtschaftsberatung aufnehmen sollte, wer Feuerwerks- und Sprengkörper sowie Munition entsorgen möchte. Das gilt auch für beschädigte Lithium-Batterien (zum Beispiel Akkus aus Bohrmaschinen oder Laptops). Diese sind gefährlich, da sie sich erhitzen und selbst entzünden können. Deshalb sollte man die Batterien mit Sand bedecken.

Die Abgabe von Schadstoffen ist für private Haushalte in geringen Mengen gebührenfrei. Gegebenenfalls werden bei größeren Mengen Gebühren gemäß der Abfallgebührensatzung erhoben. Pro Anlieferung werden maximal 50 Kilogramm an Schadstoffen beziehungsweise Sondermüll angenommen, unabhängig davon, ob es sich um eine private oder gewerbliche Anlieferung handelt. Bei größeren Mengen sollte Kontakt mit der Abfallwirtschaftsberatung aufgenommen werden. Medikamente aus Apotheken können ohne Mengenbegrenzung angeliefert werden.

Info: Eine vollständige Übersicht aller Termine des Schadstoffmobils ist in der Umweltzeitung des Landkreises oder im Internet unter www.unterallgaeu.de/abfuhrkalender zu finden. Außerdem sind die Sammeltermine in der kostenlosen Unterallgäu-App für den jeweils angemeldeten Standort hinterlegt. Die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises Unterallgäu gibt bei Fragen Auskunft unter Telefon (08261) 995-8090.

Bürgerversammlungen in der Einheitsgemeinde Markt Wald

Die Bürgerversammlungen 2024 finden zu folgenden Terminen (jeweils 19.30 Uhr) statt:

Markt Wald:      15.10.2024, Adlersaal

Oberneufnach:  17.10.2024, Haus der Vereine

Immelstetten:    24.10.2024, Schützenheim Immelstetten

Anhofen:          29.10.2024, Tina’s Cafe Schnerzhofen

Wir bitten um Vormerkung der Termine.

Allgemeine Meldepflicht

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz).

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.

Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug mit einer ausgefüllten Wohnungsgeberbestätigung zu bestätigen (§ 19 Abs. 1 Bundesmeldegesetz).

Kostenlos Obst pflücken Ein gelbes Band am Baum bedeutet auch heuer wieder: Hier darf jeder ernten

Ein gelbes Band um einen Obstbaum bedeutet auch heuer wieder: Hier darf jeder zugreifen und kostenlos Äpfel, Birnen oder Zwetschgen pflücken. Ab sofort markieren der Landkreis und verschiedene Unterallgäuer Gemeinden Bäume auf öffentlichen Flächen wieder mit den Bändern und geben diese damit zum Abernten frei. Darüber hinaus ruft der Landkreis auch private Gartenbesitzer dazu auf, sich an der Aktion „Gelbes Band“ zu beteiligen. „Wer zu viele Früchte hat, findet so leicht einen Abnehmer“, sagt Markus Orf, Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege. „Und wer kostenlos ernten darf, ist meist dankbar für die Obstspende.“

Geeignet für die Aktion sind laut Orf alle Obstbäume, aber auch Walnussbäume. Als gelbes Band könne man zum Beispiel ein dickeres Geschenkband verwenden, aber auch jedes andere gelbe Band, das gut sichtbar sowie wetterfest ist und die Erntesaison übersteht. Markiert werden die Bäume, sobald das Obst reif ist. „Für alle, die pflücken möchten, lohnt es sich also, den ganzen Herbst die Augen nach einem gelben Band offenzuhalten. Die Bäume werden in den kommenden Wochen nach und nach gekennzeichnet werden.“

Wer ein gelbes Band an einem Baum entdeckt, darf ohne zu fragen aufs Grundstück, sollte aber ein paar Spielregeln beachten, sagt der Kreisfachberater. Geerntet werden darf nur für den eigenen Hausgebrauch. Man darf keine Leitern mitbringen und sollte die Bäume beim Pflücken nicht beschädigen. Wichtig auch: Das Ernten erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Landkreis beteiligt sich mit dem Projekt „Gelbes Band“ an der Aktion „Deutschland rettet Lebensmittel“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die im September und Oktober läuft. Das Ernährungsministerium will damit für mehr Wertschätzung von Lebensmitteln werben. „Es wäre doch schade, wenn diese tollen, regionalen Lebensmittel weggeworfen werden, nur weil man Erzeuger und Abnehmer nicht zusammenbringt“, betont Markus Orf. Reifes Obst könne vielseitig verwendet werden – es schmecke nicht nur frisch, sondern auch zu Saft gepresst oder zu Kompott oder Kuchen verarbeitet.

Info: Bei Fragen gibt Markus Orf Auskunft unter Telefon (08261) 995-256 oder per E-Mail an markus.orf@lra.unterallgaeu.de