Mit Beginn der kalten Jahreszeit müssen vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Wasserversorgungsanlagen vor Frostschäden getroffen werden. Wasserleitungen sowie Armaturen und Wasserzähler in Schächten und frostgefährdeten Räumen sind mit Wärme isolierenden Stoffen wie Dämmmatten, Stoffresten usw. zu umwickeln. Bei Wasserzählern in Gebäuden ist darauf zu achten, dass die Räume vor eindringender Kälte geschützt und frostfrei gehalten werden. Wird in einer Leitung den Winter über kein Wasser benötigt, z.B. für ein Gartengrundstück, so ist die Leitung zu entleeren. Sollten trotz der Schutzmaßnahmen Wasser-Hausanschlussleitungen einfrieren, so bitten wir die Gemeindeverwaltung zu benachrichtigen, damit das fachgerechte Auftauen veranlasst werden kann. Für Frostschäden, die Infolge von Nichtbeachtung der erforderlichen Schutzmaßnahmen eintreten, haftet der Wasserabnehmer. Wir bitten um Beachtung.