Reisepass-Gebühr ab 1. Januar 2024

Ab 1.1.2024 beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass 70,00 €. Für die Grundgebühr erhalten Sie einen Reisepass mit 32 Seiten (internationaler Standard). Die Zuschläge zur Grundgebühr des Reisepasses bspw. für 48 Seiten oder Express-Bestellung bleiben unverändert.

Haus- und Straßensammlung 2023 für die Kriegsgräber

Die Haus- und Straßensammlung 2023 für die Kriegsgräber hat in der Einheitsgemeinde Markt Wald einen Sammelbetrag von 1.926,27 € erbracht. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., Bezirksverband Schwaben, bedankt sich sehr herzlich bei allen Sammlern, aber auch bei den Spendern für den Sammlungsertrag, der ohne Abzug für die Kriegsgräberfürsorge

verwendet wird. Herzlichen Dank für die Spenden!

 

Stromzählerablesung im Gebiet von LEW Verteilnetz (LVN): So läuft die Erfassung der Zählerstände

·         Ablesung über Ortsbevollmächtige oder Selbstables-ung per Brief

·         Vorgehen unterscheidet sich je nach Wohnort

Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) erfasst zum Jahreswechsel wieder die Zählerstände im Netzgebiet.

Dabei gibt es grundsätzlich zwei Vorgehensweisen, die sich je nach Wohnort unterscheiden können:

In einigen Gebieten sind die meist persönlich bekannten Ortsbevollmächtigten (OBVs) im Auftrag von LVN unterwegs. Diese werden zwischen 21. Dezember und 15. Januar die Haushalte kontaktieren. Wer seinen Zählerstand dabei selbst ablesen möchte, kann dem Ortsbevollmächtigten den Zählerstand direkt an der Haustür oder im Nachgang beispielsweise telefonisch mitteilen. Trifft der Ortsbevollmächtigte den Kunden nicht an, hinterlässt er eine Karte mit allen notwendigen Informationen, um den Zähler selbst abzulesen. Die Ortsbevollmächtigten können sich mittels einer Bescheinigung sowie dem Personalausweis ausweisen. Wer Zweifel an der Befugnis der Ableser hat, kann sich unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 638 1 von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr rückversichern. Bei Fragen können sich Netzkunden auch per Mail an die Adresse obv@lew.de wenden.

In Gebieten ohne zuständige Ortsbevollmächtigte wird LVN die Haushalte im Dezember direkt per Brief informieren und um eine Selbstablesung bitten. Alle notwendigen Informationen zur Selbstablesung und zur Übermittlung des Zählerstands sind in dem Schreiben erläutert.

Ob ein Ortsbevollmächtigter für die Zählerablesung vorbeikommt oder eine Selbstablesung notwendig ist, kann sich übrigens auch innerhalb einer Kommune je nach Ortsbereich unterscheiden.

Von welchem Stromlieferanten die Haushalte ihren Strom beziehen, spielt bei der Ablesung keine Rolle. Der abgelesene aktuelle Zählerstand wird an den jeweiligen Stromlieferanten für die individuelle Stromverbrauchsabrechnung weitergeleitet. Gleichwohl kann es vorkommen, dass die jeweiligen Stromlieferanten sich zusätzlich für eine Zählerablesung melden.

Weitere Informationen gibt es auch auf www.lew-verteilnetz.de/service-hilfe

Fundsache

Ein Schlüsselbund wurde am westlichen Teil vom Friedhof Immelstetten Anfang November gefunden. Wir bitten um Abholung in der Gemeinde.

Nachruf

Die Marktgemeinde Markt Wald nimmt in Dankbarkeit Abschied von

Herrn Johann Klaus

27.03.1939 – 18.11.2023

Der Verstorbene war von 1972 – 1984 als Gemeinderat in der früher selbstständigen Gemeinde Oberneufnach und im Anschluss in der Einheitsgemeinde Markt Wald tätig. Ferner hat er sich in der Flurbereinigung Oberneufnach als Vorstandmitglied engagiert.  Der stets hilfsbereite Verstorbene hat sich durch seinen engagierten Einsatz für das Gemeinwesen in unserer Gemeinde große Verdienste erworben. Im Alter von 84 Jahren ist Johann Klaus nun verstorben. Wir werden Ihn in bester Erinnerung behalten und seiner stets ehrend gedenken. Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

Für die Marktgemeinde Markt Wald

Christian Demmler, Zweiter Bürgermeister

Terminplan 2024

Wir bitten alle Vereine, Gewerbe- und sonstige Gruppierungen, die ausgegebenen Terminlisten bis spätestens 30.11.23 ausgefüllt bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.

Das Neujahrstreffen findet für alle, die ein Anschreiben zum Terminplan erhalten haben, am Sonntag, den 14.01.2024 um 10.00 Uhr im Adlersaal, statt.

Achtung Jagdbetrieb!

Am Freitag, den 01.12.23 und Samstag, den 02.12.23, findet im Zusamwald und um das „Schnerzhofer Weiherholz“ die revierübergreifende Drückjagd statt. An diesen beiden Tagen ist das Betreten und Befahren dieser Fläche aus vorgenanntem Grund gemäß Art. 27 Abs. 3 und Art. 33 Nr. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz verboten. Auch die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Immelstetten und Eppishausen ist von 08.00-13.00 Uhr komplett gesperrt. Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Beachtung im Voraus.

Fugger´sche Forstverwaltung

Treib- und Drückjagd

Am 01.12.23 und 02.12.2023 findet im Waldstück Tussenhausen, Markt Wald und Ettringen von 8.00 – 16.00 Uhr eine Treib- und Drückjagt statt. Die Verbindungsstraße zwischen Markt Wald und Tussenhausen sowie Tussenhausen und Ettringen wird für diesen Zeitraum auf 30 km/h reduziert. Die Verbindungsstraße zwischen Markt Wald und Zaisertshofen wird am 01.12.23 und 02.12.2018 von 09.00 – 16.00 Uhr gesperrt.

Die Straßenverkehrsbehörde.