Zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Tussenhausen einschließlich Angliederungsgenossenschaft mit Jagdessen der Fraue

am Mittwoch, 11.12.2024

um 19 Uhr 30

im Cafe’ Berghof Tussenhausen

 Tagesordnung:

  1. Begrüßung des Vorstehers
  2. Verlesung der Tagesordnungspunkte
  3. Jagdessen
  4. Bericht des Vorstehers
  5. Bericht des Schriftführers
  6. Kassenbericht
  7. Bericht der Kassenprüfer
  8. Entlastung des Kassierers und der gesamten Vorstandschaft
  9. Verwendung des Jagdpachtschillings und Beschlussfassung für das Haushaltsjahr
  10. Wünsche und Anträge

Die Vorstandschaft

1.Vorstand Stefan Nattenmiller

Nächste öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates

am Dienstag, den 03.12.2024, um 19.30 Uhr im Sitzungssaal

des Rathauses, Hauptstr. 61 in Markt Wald.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Terrasse und Doppelgarage auf der Fl.Nr. 933/5 Gemarkung Markt Wald
  3. Bauvoranfrage auf Neubau von je einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage auf den Fl.Nr. 933/6 und 933/7 Gemarkung Markt Wald
  4. Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2023 (Information und Beschluss)
  5. Haushalt 2024 Genehmigung einer außerplanmäßigen Haushaltsstelle
  6. Kosten für vorl. Gaststättenrecht für Vereine 2025
  7. Änderungsantrag zur „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens“
  8. Bekanntmachungen des Bürgermeisters
  9. Sonstiges

Anschließend nicht öffentliche Sitzung.

Achtung Jagdbetieb!

Am Samstag, den 07.12.2024 findet am Vormittag im Zusamwald und am Nachmittag zwischen Steinekirch, Schnerzhofen, Siebnach und Traunried eine revierübergreifende Drückjagd statt. An diesem Tag ist das Betreten und Befahren dieser Fläche aus den vorgenannten Gründen gem. Art.27(3) und Art. 33 Nr.3 Bayrisches Naturschutzgesetz verboten. Die Gemeindestraße zwischen Anhofen / Schnerzhofen, sowie Anhofen / Steinekirch wird auf 30 Km/h reduziert. Die Gemeindeverbindungsstraße Anhofen / Oberneufnach wird für diesen Zeitraum komplett gesperrt. Wir möchte Sie bitten, zur eigenen Sicherheit die Geschwindigkeitsreduzierung zu beachten. Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Beachtung im Voraus!

Fugger`sche Forstverwaltung

 

Stromzählerablesung im Gebiet von LEW Verteilnetz (LVN): So läuft die Erfassung der Zählerstände

  • Ablesung über Ortsbevollmächtige oder Selbstablesung per Brief
  • Vorgehen unterscheidet sich je nach Wohnort

Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) erfasst zum Jahreswechsel wieder die Zählerstände im Netzgebiet.

Dabei gibt es grundsätzlich zwei Vorgehensweisen, die sich je nach Wohnort unterscheiden können:

In einigen Gebieten sind die meist persönlich bekannten Ortsbevollmächtigten (OBVs) im Auftrag von LVN unterwegs. Diese werden zwischen 21. Dezember und 20. Januar die Haushalte kontaktieren. Wer seinen Zählerstand dabei selbst ablesen möchte, kann dem Ortsbevollmächtigten den Zählerstand direkt an der Haustür oder im Nachgang beispielsweise telefonisch mitteilen. Trifft der Ortsbevollmächtigte den Kunden nicht an, hinterlässt er eine Karte mit allen notwendigen Informationen, um den Zähler selbst abzulesen. Die Ortsbevollmächtigten können sich mittels einer Bescheinigung sowie dem Personalausweis ausweisen. Wer Zweifel an der Befugnis der Ableser hat, kann sich unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 638 1 von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr rückversichern. Bei Fragen können sich Netzkunden auch per Mail an die Adresse obv@lew.de wenden.

In Gebieten ohne zuständige Ortsbevollmächtigte wird LVN die Haushalte im Dezember direkt per Brief informieren und um eine Selbstablesung bitten. Alle notwendigen Informationen zur Selbstablesung und zur Übermittlung des Zählerstands sind in dem Schreiben erläutert.

Ob ein Ortsbevollmächtigter für die Zählerablesung vorbeikommt oder eine Selbstablesung notwendig ist, kann sich übrigens auch innerhalb einer Kommune je nach Ortsbereich unterscheiden.

Von welchem Stromlieferanten die Haushalte ihren Strom beziehen, spielt bei der Ablesung keine Rolle. Der abgelesene aktuelle Zählerstand wird an den jeweiligen Stromlieferanten für die individuelle Stromverbrauchsabrechnung weitergeleitet. Gleichwohl kann es vorkommen, dass die jeweiligen Stromlieferanten sich zusätzlich für eine Zählerablesung melden.

Weitere Informationen gibt es auch auf www.lew-verteilnetz.de/service-hilfe

Auch im Winter sicher unterwegs – sicher im Straßenverkehr durch richtige Kleidung

Regelmäßig häufen sich in der dunklen und kalten Jahreszeit die Wegeunfälle nicht nur mit dem Auto und dem Fahrrad, sondern auch zu Fuß. Teils mit gravierenden Folgen. Als Schutzmaßnahmen empfehlen sich helle und/oder reflektierende Kleidung zu tragen. Auch Taschen und Rucksäcke lassen sich mit Reflektoren oder neonfarbigen Schutzhüllen ausstatten und verbessern so das Gesehen werden. Am auffälligsten sind große leuchtende Flächen. Radfahrer sollten zudem Beleuchtung und Reflektoren an ihrem Rad regelmäßig überprüfen. Auch im Auto müssen eben alle Beteiligten ein Bewusstsein für mögliche Gefahren im Straßenverkehr mitbringen. Wir möchten hiermit an alle Bürger und Bürgerinnen und deren Kinder der Gemeinde appellieren, etwas auf sich selbst zu achten um möglichst unfallfrei diese Jahreszeit zu überstehen.

Weihnachts- und Neujahrswünsche

Die Gemeindeverwaltung wird wieder, wie in den letzten Jahren, die Weihnachts- und Neujahrswünsche auf ein gesondertes Blatt drucken. Alle Vereine, Handels- u. Gewerbegruppierungen, die sich diesen Weihnachts- und Neujahrswünschen anschließen wollen, melden sich bis spätestens 12. Dezember in der Gemeindeverwaltung.

Sinkkästen leeren

Die Sinkkästen an den Straßen und Gehwegen werden einmal jährlich vom Landkreis und Firma Spaun aus Mindelheim geleert. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Sinkkästen an ihren Gehwegen/Grundstücken trotzdem regelmäßig zu überprüfen und zu leeren, um Verstopfungen bei Starkregen zu vermeiden.

Hundesteuer

Gemäß der Hundesteuersatzung wird ein mind. vier Monate alter Hund, der länger als 3 Monate im Gemeindegebiet gehalten wird, steuerpflichtig. Wir fordern deshalb alle Hundehalter auf, die Ihren Vierbeiner noch nicht gemeldet haben, diesen in der Gemeindeverwaltung anzumelden.