Busfahrplan Linie 831 (Förderschule)

Kinder die mit dem Bus zur Förderschule müssen. Fahren mit der Linie 831 Markt Wald Rathaus Abfahrt 6:39 Uhr und müssen dem Busfahrer sagen, dass sie an der Förderschule austeigen müssen. Die im Busplan der Gemeinde angegebene Linie 831 (Förderschule) Markt Wald Rathaus Abfahrt 7:02 Uhr wird nicht bedient.

Fundsachen

Am Mittwoch, den 11.09.2024 wurde an der Tretanlage/Schnerhofer Straße ein Fotoapparat und im Weberweg eine Sonnenbrille gefunden. Wir bitten um Abholung in der Gemeinde.

Entwarnung Schnerzhofer Weiher

Bei der letzten Ortseinsicht und den durchgeführten Kontrollproben wurden keine Blaualgen mehr nachgewiesen. Von Seiten des Gesundheitsamtes kann nach derzeitigem Stand die Warnung aufgehoben werden. Für das Jahr 2024 finden keine weiteren Kontrollproben mehr statt. Zudem endet mit dem Ende der Badesaison in KW 37 die Prüfung der Badewasserqualität.

Danke fürs Ferienprogramm

Die Ferien sind nun bald vorbei und wir möchten uns bei allen freiwilligen Helfern, Bastlern, Organisatoren und Begeisterten bedanken, die durch ihr persönliches Engagement auch dieses Jahr zu einem abwechslungsreichen Ferienprogramm beigetragen haben.

Kostenlos Obst pflücken Ein gelbes Band am Baum bedeutet auch heuer wieder: Hier darf jeder ernten

Ein gelbes Band um einen Obstbaum bedeutet auch heuer wieder: Hier darf jeder zugreifen und kostenlos Äpfel, Birnen oder Zwetschgen pflücken. Ab sofort markieren der Landkreis und verschiedene Unterallgäuer Gemeinden Bäume auf öffentlichen Flächen wieder mit den Bändern und geben diese damit zum Abernten frei. Darüber hinaus ruft der Landkreis auch private Gartenbesitzer dazu auf, sich an der Aktion „Gelbes Band“ zu beteiligen. „Wer zu viele Früchte hat, findet so leicht einen Abnehmer“, sagt Markus Orf, Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege. „Und wer kostenlos ernten darf, ist meist dankbar für die Obstspende.“

Geeignet für die Aktion sind laut Orf alle Obstbäume, aber auch Walnussbäume. Als gelbes Band könne man zum Beispiel ein dickeres Geschenkband verwenden, aber auch jedes andere gelbe Band, das gut sichtbar sowie wetterfest ist und die Erntesaison übersteht. Markiert werden die Bäume, sobald das Obst reif ist. „Für alle, die pflücken möchten, lohnt es sich also, den ganzen Herbst die Augen nach einem gelben Band offenzuhalten. Die Bäume werden in den kommenden Wochen nach und nach gekennzeichnet werden.“

Wer ein gelbes Band an einem Baum entdeckt, darf ohne zu fragen aufs Grundstück, sollte aber ein paar Spielregeln beachten, sagt der Kreisfachberater. Geerntet werden darf nur für den eigenen Hausgebrauch. Man darf keine Leitern mitbringen und sollte die Bäume beim Pflücken nicht beschädigen. Wichtig auch: Das Ernten erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Landkreis beteiligt sich mit dem Projekt „Gelbes Band“ an der Aktion „Deutschland rettet Lebensmittel“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die im September und Oktober läuft. Das Ernährungsministerium will damit für mehr Wertschätzung von Lebensmitteln werben. „Es wäre doch schade, wenn diese tollen, regionalen Lebensmittel weggeworfen werden, nur weil man Erzeuger und Abnehmer nicht zusammenbringt“, betont Markus Orf. Reifes Obst könne vielseitig verwendet werden – es schmecke nicht nur frisch, sondern auch zu Saft gepresst oder zu Kompott oder Kuchen verarbeitet.

Info: Bei Fragen gibt Markus Orf Auskunft unter Telefon (08261) 995-256 oder per E-Mail an markus.orf@lra.unterallgaeu.de

Bitte geben Sie Auskunft: „Mikrozensus 2024“ startet in Bayern – 60 000 Haushalte werden befragt

Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats um ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung

Logo des Mikrozensus

In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat der Mikrozensus 2024 begonnen. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik alle zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Von Januar bis Dezember wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen zu Themen wie Haushalt, Familie, Bildung, Beruf und Lebensunterhalt besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Fürth. Auch im Jahr 2024 findet der Mikrozensus statt. Der Begriff Mikrozensus bedeutet „Kleine Volkszählung“ und benennt eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Die Erhebung wird seit 1957 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Es wird ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Neben dem Grundprogramm enthält das Frageprogramm des Mikrozensus auch Fragen der EU-weit durchgeführten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung (LFS), zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) sowie zur Internetnutzung (IKT). Die Ergebnisse des Mikrozensus haben sich zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Sie bilden die Grundlage für politische Entscheidungen in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene. Neben der Politik nutzen außerdem Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und die interessierte Öffentlichkeit die Daten des Mikrozensus.

In Bayern werden 60 000 zufällig ausgewählte Haushalte befragt

Die Befragungen zum Mikrozensus 2024 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern werden etwa 120 000 Personen in rund 60 000 Haushalten befragt. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren zunächst, welche Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt werden. In einem weiteren Schritt übernehmen ehrenamtlich tätige und geschulte Erhebungsbeauftragte die Aufgabe, die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder namentlich zu erfassen. Dabei können sie sich mittels eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik identifizieren.

Um verlässliche und repräsentative Ergebnisse gewährleisten zu können, besteht für den überwiegenden Teil der Fragen nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Zudem werden die Haushalte innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. So können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden.

Die ausgewählten Haushalte werden schriftlich informiert

Die zufällig ausgewählten Haushalte werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie über den Mikrozensus informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten.

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. In der amtlichen Statistik werden die Einzelergebnisse zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen zusammengefasst.

 

Weitere Informationen:

Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:

https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html

Ein Erklärvideo erklärt, was der Mikrozensus ist, wozu er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert:

statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4

Interessante Ergebnisse aus dem Mikrozensus finden Sie in der interaktiven
StoryMap zum Thema Familie und Erwerbstätigkeit im Zeit- und Regionalvergleich:

s.bayern.de/storymap-pm

Hundesteuer

Gemäß der Hundesteuersatzung wird ein mind. vier Monate alter Hund, der länger als 3 Monate im Gemeindegebiet gehalten wird, steuerpflichtig. Wir fordern deshalb alle Hundehalter auf, die Ihren Vierbeiner noch nicht gemeldet haben, diesen in der Gemeindeverwaltung anzumelden.