Gemäß der Hundesteuersatzung wird ein mind. vier Monate alter Hund, der länger als 3 Monate im Gemeindegebiet gehalten wird, steuerpflichtig. Wir fordern deshalb alle Hundehalter auf, die Ihren Vierbeiner noch nicht gemeldet haben, diesen in der Gemeindeverwaltung anzumelden.