Förderprogramm „Regionalbudget“ für Vereine, Initiativen, Privatpersonen und Kommunen

Zum ersten Mal wird das Förderprogramm von der ILE Stauden in der Region umgesetzt. Mit Beginn des ersten Aufrufs können nun Förderanträge eingereicht werden!

Vorbehaltlich der Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben ruft die ILE Stauden zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte auf. Bis zum 15. Februar 2026 können Projektanträge eingereicht werden. Für die Region der ILE Stauden stehen dafür bis zu 100.000 € zur Verfügung.

Grundsätzlich kann eine vielfältige Bandbreite an Projektideen gefördert werden. Entscheidend ist, dass das Vorhaben einen Beitrag zu den Zielen der ILE leistet und das Umsetzungsvolumen des Kleinprojekts maximal 20.000 € beträgt. Wichtig ist außerdem, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde. Die Förderung beträgt bis zu 80% und maximal 10.000 € je Kleinprojekt.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen sowie Personengesellschaften. Damit können unter anderem Vereine, Initiativen, Kommunen, Unternehmen sowie Privatpersonen ihre Ideen für das Regionalbudget einreichen.

Wie kann die Förderung beantragt werden?

Alle Informationen und Rahmenbedingungen zum Förderprogramm sowie die erforderlichen Antragsunterlagen stehen unter www.ile-stauden.de bereit.

Bei Fragen steht die ILE-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

 

 

Pressemitteilung der ILE Stauden

Kontakt:

Simon Ulbrich

ILE Stauden

Rathausstr. 58

86863 Langenneufnach

Tel. 08239 9605 -29

ulbrich@vgstauden.de

 

Nächste öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates

am Dienstag, den 02.12.2025, um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Hauptstraße 61 in Markt Wald.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Vorstellung der Planung der Einbeziehungssatzung Anho-fen ‚Buchbergstraße II‘
  3. Bauvoranfrage auf Errichtung einer Großraumgarage auf Fl.Nr. 79/0 Gemarkung Markt Wald
  4. Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 923/1 Gemarkung Markt Wald
  5. Anschaffung eines Mulchers für den gemeindlichen Bauhof
  6. Bürgerversammlung-Info – Besprechung der Wortmeldungen
  7. Bekanntmachungen des Bürgermeisters
  8. Sonstiges

Anschließend nichtöffentliche Sitzung.

Info zu den Defi-Standorten

Am Schnerzhofer Weiher und am Feuerwehrhaus in Oberneufnach sind die Defi`s momentan ohne Funktion. Es muss eine Kassette für den Akku getauscht werden und diese sind erst im 1.Quartal 2026 lieferbar. Wir bitten um Beachtung.

Treib- und Drückjagd

Am 06.12.25 und 11.12.2025 findet im Waldstück Tussenhausen, Markt Wald und Ettringen von 7.00 – 15.00 Uhr eine Treib- und Drückjagt statt. Die Verbindungsstraße zwischen Markt Wald und Tussenhausen sowie Tussenhausen und Ettringen wird für diesen Zeitraum auf 30 km/h reduziert.

 

Die Straßenverkehrsbehörde.

Altglasentsorgung

In unserer Gemeinde ist die Lärmbelästigung durch Flaschencontainer ein häufiges Problem, da der Glaswurf zu lauten Geräuschen führen kann. Das Einwerfen von Glas ist an Sonn- und Feiertagen verboten und sollte werktags zwischen 7 und 20 Uhr, um die Anwohner zu schützen. Wir bitten um Beachtung.

Schutz der Wasserleitungen vor Frost

Mit Beginn der kalten Jahreszeit müssen vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Wasserversorgungsanlagen vor Frostschäden getroffen werden. Wasserleitungen sowie Armaturen und Wasserzähler in Schächten und frostgefährdeten Räumen sind mit Wärme isolierenden Stoffen wie Dämmmatten, Stoffresten usw. zu umwickeln. Bei Wasserzählern in Gebäuden ist darauf zu achten, dass die Räume vor eindringender Kälte geschützt und frostfrei gehalten werden. Wird in einer Leitung den Winter über kein Wasser benötigt, z.B. für ein Gartengrundstück, so ist die Leitung zu entleeren. Sollten trotz der Schutzmaßnahmen Wasser-Hausanschlussleitungen einfrieren, so bitten wir die Gemeindeverwaltung zu benachrichtigen, damit das fachgerechte Auftauen veranlasst werden kann. Für Frostschäden, die Infolge von Nichtbeachtung der erforderlichen Schutzmaßnahmen eintreten, haftet der Wasserabnehmer. Wir bitten um Beachtung.

N A C H R U F

Die Marktgemeinde Markt Wald nimmt in Dankbarkeit Abschied von

Herrn Georg Rudolf Geiger

01.09.1949 – 13.11.2025

 

Der Verstorbene war vom 01.10.2002 bis 31.08.2014 als Hausmeister in der Christoph-Scheiner-Grundschule und als Bauhofmitarbeiter tätig. Der stets hilfsbereite Verstorbene hat sich durch seinen engagierten Einsatz für das Gemeinwesen in unserer Gemeinde große Verdienste erworben. Im Alter von 76 Jahren ist Georg Rudolf Geiger nun verstorben. Wir werden Ihn in bester Erinnerung behalten und seiner stets ehrend gedenken. Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

 

Für die Marktgemeinde Markt Wald

Christian Demmler, Erster Bürgermeister

Terminplan 2026

Wir bitten alle Vereine, Gruppierungen und Veranstalter, die ausgegebenen Terminlisten bis spätestens 30.11.25 ausgefüllt bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.