Zum ersten Mal wird das Förderprogramm von der ILE Stauden in der Region umgesetzt. Mit Beginn des ersten Aufrufs können nun Förderanträge eingereicht werden!
Vorbehaltlich der Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben ruft die ILE Stauden zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte auf. Bis zum 15. Februar 2026 können Projektanträge eingereicht werden. Für die Region der ILE Stauden stehen dafür bis zu 100.000 € zur Verfügung.
Grundsätzlich kann eine vielfältige Bandbreite an Projektideen gefördert werden. Entscheidend ist, dass das Vorhaben einen Beitrag zu den Zielen der ILE leistet und das Umsetzungsvolumen des Kleinprojekts maximal 20.000 € beträgt. Wichtig ist außerdem, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde. Die Förderung beträgt bis zu 80% und maximal 10.000 € je Kleinprojekt.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen sowie Personengesellschaften. Damit können unter anderem Vereine, Initiativen, Kommunen, Unternehmen sowie Privatpersonen ihre Ideen für das Regionalbudget einreichen.
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Alle Informationen und Rahmenbedingungen zum Förderprogramm sowie die erforderlichen Antragsunterlagen stehen unter www.ile-stauden.de bereit.
Bei Fragen steht die ILE-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Pressemitteilung der ILE Stauden
Kontakt:
Simon Ulbrich
ILE Stauden
Rathausstr. 58
86863 Langenneufnach
Tel. 08239 9605 -29
ulbrich@vgstauden.de
