Hinweis zu den Rentensprechtage der DRV Schwaben in Mindelheim

Diese finden bekanntermaßen einmal wöchentlich im Gebäude des Landratsamtes Unterallgäu in Mindelheim, Bad Wörishofer Str. 33 statt. Hierzu eine wichtige Information: Ein Beratungsgespräch ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich!

Die Telefonnummer zur Kontaktaufnahme hat sich geändert!
Ein Besuchstermin für diesen Sprechtag muss ab sofort unter er neuen Telefonnummer 0800 1000 480 21 vereinbart werden.
(Die bisherige Nummer war die 08261/ 995-493).

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025

Auf die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Deutschen Bundestages am 23.02.2025 weisen wir hin. Die Wählerverzeichnisse für die Stimmbezirke für den Markt Markt Wald werden an den Werktagen in der Zeit von Montag, 03.02.2025, bis Freitag, 07.02.2025, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8-12 Uhr, Donnerstag von 15-19 Uhr und am Freitag von 10-12 Uhr) im Rathaus Markt Wald, Zimmer 2, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Im Übrigen verweisen wir auf den gesamten Text der Bekanntmachung (auch zur Erteilung von Wahlscheinen), die im Rathaus und an den anderen ortsbekannten Bekanntmachungstafeln ausgehängt ist.

 

Haus- und Straßensammlung 2024 für die Kriegsgräber

Die Haus- und Straßensammlung 2022 für die Kriegsgräber hat in der Einheitsgemeinde Markt Wald einen Sammelbetrag von 2.104,20 € erbracht. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., Bezirksverband Schwaben, bedankt sich sehr herzlich bei allen Sammlern, aber auch bei den Spendern für den Sammlungsertrag, der ohne Abzug für die Kriegsgräberfürsorge verwendet wird. Herzlichen Dank für die Spenden!

 

Altkleider müssen getrennt entsorgt werden

Eine neue gesetzliche Regelung wirft viele Fragen auf: Seit dem 1. Januar dürfen Altkleider und Schuhe grundsätzlich nicht mehr im Restmüll landen. Es gibt jedoch Ausnahmen, teilt die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Unterallgäu mit. Kaputte und verschmutzte Textilien und Schuhe gehören im Unterallgäu weiterhin in die Restmülltonne.

Wichtig ist laut Abfallwirtschaft, dass Alttextilien sortiert und getrennt entsorgt werden. Gut erhaltene, noch tragbare und saubere Kleidungsstücke entsorgt man über die Altkleidercontainer, die oft von gemeinnützigen Organisationen aufgestellt werden. Die Container stehen unter anderem an den Wertstoffhöfen und an vielen Glascontainerstandorten. Die gespendeten Kleidungsstücke werden aufbereitet und weiterverwendet.

Unbrauchbare, das heißt stark abgetragene, kaputte oder dauerhaft verschmutzte Textilien oder Schuhe gehören dagegen nicht in den Altkleidercontainer. Denn diese müssen sonst mit hohem Aufwand aussortiert werden und verhindern unter Umständen eine Verwertung der anderen Sammelware. Entsorgt man defekte Textilien dagegen über die Restmülltonne, gelangen diese direkt zur Müllverbrennungsanlage und verursachen keinen zusätzlichen Aufwand.

Eine Alternative zur Abgabe am Container ist die Weitergabe von Kleidungsstücken an Freunde oder Familienmitglieder. Alternativ kann der Verkauf über eine Online-Plattform oder auf einem Basar beziehungsweise im Second-Hand-Shop eine umweltfreundliche Option sein. Verschlissene Kleidung ist oft auch eine gute Alternative zu gekauften Putzlappen. Um die Ressourcen zu schonen, sollte man darüber hinaus schon beim Erwerb von Kleidung und Schuhen auf Qualität und Langlebigkeit achten, empfiehlt die Abfallwirtschaft.

Informationen zur Abfallentsorgung sind im Internet unter www.unterallgaeu.de/abfall oder in der Unterallgäu-App zu finden. Auskünfte gibt die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises unter Telefon (08261) 995-8090.

Schutz der Wasserleitungen vor Frost

Jetzt in der kalten Jahreszeit müssen Maßnahmen zum Schutz der Wasserversorgungsanlagen vor Frostschäden getroffen werden. Wasserleitungen sowie Armaturen und Wasserzähler in Schächten und frostgefährdeten Räumen sind mit wärmeisolierenden Stoffen wie Dämmmatten, Stoffresten usw. zu umwickeln. Bei Wasserzählern in Gebäuden ist darauf zu achten, dass die Räume vor eindringender Kälte geschützt und frostfrei gehalten werden. Sollten trotz der Schutzmaßnahmen Wasserhausanschlussleitungen einfrieren, so bitten wir die Gemeindeverwaltung zu benachrichtigen, damit das fachgerechte Auftauen veranlasst werden kann. Für Frostschäden, die Infolge von Nichtbeachtung der erforderlichen Schutzmaßnahmen eintreten, haftet der Wasserabnehmer. Wir bitten um Beachtung.