Lärmschutz/Rasenmähen

Der Sommer ist da und das Gras im Garten sprießt in kräftigem Grün. Jeder mäht in seinem Garten den Rasen, oft mäht auch der Nachbar. Manchmal auch zur ungünstigen Zeit. Den Nachbarn anzusprechen traut man sich nicht immer, man will ja den Frieden nicht gefährden. In solchen Fällen klingelt dann das Telefon bei der Gemeindeverwaltung und es stellt sich die Frage: „Darf der jetzt mähen?“

Wie für fast alles gibt es hierzu ausführliche Gesetze und Vorschriften, angefangen von einer EU-Richtlinie über Bundes- und Landesimmissionsschutzgesetze bis zu Lärmschutzverordnungen. Eine vollständige Abhandlung über die Rechtslage würde mehrere Seiten in Anspruch nehmen. Dazu können Gemeinden noch gesonderte Verordnungen erlassen. Dies haben wir in Markt Wald bisher nicht getan, um der überbordenden Bürokratie nicht noch Vorschub zu leisten. Denn dann müsste man noch nach Wohn- und Dorfgebieten und Geräten mit und ohne EG-Umweltzeichen unterscheiden. So kann man aus einer an sich einfachen Sache wie dem Rasenmähen eine juristische Klausur machen.

Für Rasenmäher, Rasentrimmer, Heckenscheren, Häcksler u.ä. gilt nach der gültigen Geräte- und Maschinenlärmverordnung, dass diese Geräte nicht an Sonn- und Feiertagen betrieben werden dürfen. An Werktagen ist der Betrieb zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr untersagt. Es spielt keine Rolle ob es sich um Rasenmäher mit Verbrennungs- oder Elektromotor handelt. Auch so genannte lärmarme Rasenmäher dürfen tagsüber nur von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr betrieben werden. Für land- und forst-wirtschaftliche Arbeiten gelten diese Beschränkungen nicht.

Somit kann bei normalen Rasenmäherarbeiten die Mittagsruhe nur durch Rücksichtnahme gewährleistet werden. Respektieren Sie bitte die Mittagsruhe von Kleinkindern, Senioren und anderen Ruhebedürftigen (z.B. Schichtarbeiter) und mähen Sie nicht zwischen 12.00 und 14.00 Uhr. Achten Sie auch beim Kauf neuer Rasenpflegegeräte auf lärmarme Ausführungen. Dann steht einer guten Nachbarschaft ein Hindernis weniger im Wege.

Müllfahrzeuge kommen oft nicht durch Abfallwirtschaft appelliert: Rücksichtsvoll parken und Hecken und Sträucher zurückschneiden

Leider kommt es immer wieder vor, dass Mülltonnen nicht geleert werden können. Der Ärger ist dann meist groß, die Gründe ganz banal: Geparkte Autos oder andere Hindernisse wie ausladende Bäume und Sträucher verengen den Straßenraum und führen dazu, dass die Müllabfuhr nicht durchkommt.

Die Kommunale Abfallwirtschaft bittet deshalb, rücksichtsvoll zu parken und Sträucher und Hecken zurückzuschneiden.

Besonders schwierig ist das Durchkommen für Müllfahrzeuge an Kreuzungen und Einmündungen, aber auch im Bereich von Wendeschleifen machen parkende Fahrzeuge oder abgestellte Anhänger das Umkehren für das Sammelfahrzeug oftmals unmöglich. Das ist ungünstig, weil aufgrund gesetzlicher Sicherheitsbestimmungen beim Leeren der Tonnen nicht rückwärtsgefahren werden darf.

Doch nicht nur parkende Fahrzeuge, auch Überhänge von Bäumen und Sträucher dürfen den Straßenraum nicht beeinträchtigen. Das heißt, dass in den Verkehrsraum ragende Pflanzen von privaten Grundstücken regelmäßig zurückgeschnitten werden müssen.

Und es sollte darauf geachtet werden, dass Mülltonnen nicht hinter parkenden Autos bereitgestellt werden. Dort werden diese nämlich nicht nur schnell übersehen, sondern können auch nicht ohne Weiteres geleert werden.

Die Abfallwirtschaft des Landkreises verweist darauf, dass rücksichtsvolles Verhalten und die Beachtung der Straßenverkehrsordnung nicht nur die Arbeit der Müllabfuhr erleichtert, sondern dass auch Rettungsdienste und letztlich alle Bürger davon profitieren.

Strom vom Hausdach oder dem Balkon

Solaroffensive: Infoabende und Beratungen zum Thema Photovoltaik für Ein- und Mehrfamilienhäuser

Strom vom eigenen Hausdach oder dem Balkon: „Die Nutzung der Sonnenenergie ist klimafreundlich, reduziert die Abhängigkeit von Energie aus dem Ausland, sorgt für kalkulierbare Strompreise und lohnt sich finanziell“, sagt Sandra ten Bulte, Klimaschutzmanagerin am Landratsamt Unterallgäu. Nicht nur Eigentümer von Einfamilienhäusern können von Photovoltaik profitieren – auch in Mehrfamilienhäusern bieten sich verschiedene Nutzungsmöglichkeiten.

Zu beiden Einsatzbereichen organisiert die Fachstelle für Klimaschutz am Landratsamt heuer im Rahmen der Unterallgäuer Solaroffensive Infoabende und individuelle Beratungen für Eigentümer, Mieter und Hausverwaltungen. Kooperationspartner der Infoabende sind der Verein „Haus & Grund Mindelheim“ sowie die Stadt Memmingen. Referent und Berater ist der Solarexperte Michael Vogtmann von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie.

 

Infoabend zum Thema „Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser“:

  • Termin: Donnerstag, 19. September, von 18 bis 21.30 Uhr in Mindelheim
  • Inhalt: In diesem Vortrag erfährt man, welche Möglichkeiten der PV-Nutzung im Mehrfamilienhaus bestehen – von individuellen Balkon-PV-Anlagen bis hin zu Dach-PV-Anlagen. Letztere können nicht nur Strom ins Netz einspeisen, sondern auch zur Versorgung der Gemeinschaftsanlagen oder sogar der einzelnen Wohnungen über sogenannte Mieterstrommodelle genutzt werden. Der Referent zeigt, wann was sinnvoll ist, welche Kombinationsmöglichkeiten mit Wärmepumpe oder E-Mobilität bestehen, wie hoch der Eigenverbrauchs- und Autarkiegrad sein kann und wie man die Wirtschaftlichkeit der Anlage berechnet. Auch wie man ein Mieterstrommodell vertraglich regelt sowie mess- und abrechnungstechnisch umsetzt, ist Bestandteil des Vortrags. Außerdem ist Zeit für Fragen eingeplant.
  • Zielgruppe: Mieter und Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie Hausverwaltungen
  • Anmeldung: Bis 11. September online unter unterallgaeu.de/veranstaltungen oder telefonisch unter (08261) 995-169. Nach dem Anmeldeschluss werden die Teilnehmenden über den genauen Veranstaltungsort informiert.

 

Online-Infoabend zum Thema „Photovoltaik für Einfamilienhäuser“:

  • Termin: Montag, 23. September, von 18.30 bis 21 Uhr über die Plattform ZOOM
  • Inhalt: In diesem Vortrag geht es um die Planung von Dach-PV-Anlagen für Einfamilienhäuser und die Verwendungsmöglichkeiten für den erzeugten Strom. Der Referent stellt unterschiedliche Optionen vor, wie Eigenverbrauch und Energieautarkie erhöht werden können, etwa durch ein angepasstes Nutzerverhalten, „Smart Home“ oder eine Kombination mit Wärmepumpe, E-Mobilität oder einem Speicher. Auch die Wirtschaftlichkeit und gesetzliche Vorgaben rund um die PV-Anlage sind Teil des Vortrags. Außerdem bleibt Zeit für die Fragen der Teilnehmenden.
  • Zielgruppe: Eigentümer von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern
  • Anmeldung: Bis 19. September online unter unterallgaeu.de/veranstaltungen oder telefonisch unter (08261) 995-169. Nach dem Anmeldeschluss erhalten die Teilnehmenden den Zugangslink per E-Mail.

 

Individuelle Beratungen:

  • Termine: 30. September sowie 1., 2., 9. und 10. Oktober. Die Beratungen finden im Landratsamt Unterallgäu statt und dauern 45 Minuten, die Kosten übernimmt die Fachstelle für Klimaschutz.
  • Beratungsthemen: Neuplanung einer PV-Anlage, Kopplung mit Wärmepumpe, E-Mobilität oder einem Speicher, Angebotsvergleich, Mieterstrommodelle, Optionen für den Weiterbetrieb einer PV-Anlage, die das Ende der EEG-Vergütung erreicht hat (Ü20-Anlage) und vieles mehr
  • Wichtig: Das Haus, auf das sich die Beratung bezieht, muss sich im Landkreis Unterallgäu befinden. Es wird empfohlen, im Vorfeld der Beratung den passenden Infoabend zu besuchen.
  • Anmeldung: Ab Dienstag, 24. September, um 10 Uhr online unter unterallgaeu.de/solaroffensive oder telefonisch unter (08261) 995-169

 

Die Kläranlage informiert!

Sehr geehrte Landwirte, in letzter Zeit kommt es häufiger vor, dass Milch in größeren Mengen in der Kläranlage landet. Milch in der Kläranlage führt zu erheblichen Betriebsstörungen, extrem erhöhtem Stromverbrauch sowie unnötigem Verschleiß der Belüftungstechnik. Im schlimmsten Fall kann eine große Menge Milch dazu führen, dass die Bakterienkultur, welche für die Reinigung des Abwassers zuständig ist, abstirbt. Des Weiteren führen Lebensmittel in der Kanalisation zu einem erhöhten Aufkommen an ungebetenen Besuchern (Ratten etc.). Milch die nicht an die Molkerei geliefert werden kann, gehört in die Güllegrube, NICHT in die Kanalisation/Kläranlage! Besten Dank für Ihr Verständnis. Kläranlage Markt Wald.

An- und Abmeldung von Gelben Tonnen

werden von der Fa. WRZ Hörger in Sontheim a. d. Brenz bearbeitet. Das dazugehörige Formular liegt in der Gemeindeverwaltung bereit oder im Internet unter www.unterallgaeu.de/gelbe-tonne. Dieses Formular ausgefüllt per Fax, E-Mail oder Post senden an die Firma WRZ Hörger GmbH & Co. KG, Industriestraße 3, 89567 Sontheim a. d. Brenz, Fax 07325/9606 – 10, Email: gelbe-tonne@wrz-hoerger.de.

Rentensprechtage der DRV Schwaben im Landratsamt

Für ratsuchende Versicherte werden im Landratsamt Unterallgäu, Bad Wörishofer Straße 33, Mindelheim einmal wöchentlich

Rentensprechtage angeboten. Ein Beratungsgespräch ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die Telefonnummer zur Kontaktaufnahme hat sich geändert! Ab sofort muss ein Besuchstermin unter der neuen Telefonnummer 08261/995-493 vereinbart werden.

Bitte halten Sie Ihre Rentenversicherungsnummer bereit.

Alternativ können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung

Schwaben auch eine telefonische Beratung sowie eine Videoberatung in Anspruch nehmen. Hierfür können unter der Telefonnummer 0800/1000 480 21 Termine vereinbart werden.

Nähere Infos finden Sie auch unter www.drv-schwaben.de

Gebühren der Bayerischen Vermessungsverwaltung Ermäßigungen bei Hochwasserschäden

Die Bayerische Vermessungsverwaltung wird in Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen in Bayern im Jahr 2024 nachfolgende Ermäßigungen ab sofort gewähren:

Stellen Eigentümer aufgrund von Schäden, die mittel- oder unmittelbar aus dem aktuellen Hochwasser resultieren, Antrag auf Wiederherstellung oder Ermittlung von Grenzen, so wird die reguläre Gebühr nach GebOVerm um 50% reduziert.

Die Ermäßigungen gelten nur insoweit, als dass der entsprechende Antrag bis zum 31. Dezember 2024 gestellt wurde und die Kosten nicht bereits durch entsprechende Versicherungen oder Hilfsprogramme ausgeglichen werden.

Die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung entscheiden im eigenen Ermessen über die Schadensbetroffenheit, die vom Antragssteller in geeigneter Wiese darzulegen ist.

Ihr Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Memmingen mit Außenstelle Mindelheim, Bismarckstraße 1, 87700 Memmingen, Telefon: +49 8331 9648-0, Memminger Straße 18,
87719 Mindelheim, Telefon: +49 8261 9917-0, poststelle@adbv-mm.bayern.de, www.adbv-memmingen.de