Wir bitten darauf zu achten, dass beim Abschießen von Silvesterfeuerwerk besondere Sorgfalt zu wahren ist. In den letzten Jahren gingen verschiedene Raketen auf den Dächern von landwirtschaftlichen Anwesen nieder. Dies kann zu erhöhter Brandgefahr führen. Auch Tiere können durch den Gebrauch von Raketen und Knallkörpern erheblich gestört werden. Wir bitten um Rücksichtnahme und Sorgfalt bei der Benutzung der Feuerwerkskörper in der Silvesternacht.
Außerdem verweisen wir darauf, dass Feuerwerke unterm Jahr ohne Genehmigung nicht zulässig sind und eine Ordnungswidrigkeit darstellen! Solch ein Feuerwerk soll oft den Höhepunkt eines Festes (Hochzeiten, Geburtstage) darstellen und wird dann zu später Nacht abgefeuert. Der Lärm reißt aber Kinder, ältere Mitmenschen und Kranke aus dem Schlaf. Auch die Tierwelt wird beeinträchtigt, teilweise entsteht Brandgefahr. Bei solchen „Festhöhepunkten“ sollte berücksichtigt werden, dass damit eine Mehrheit u.U. gestört wird, weil sich eine Minderheit über das Feuerwerk freuen will.
