Wir alle produzieren jeden Tag Müll – vom morgendlichen Kaffeesatz über die gelesene Tageszeitung bis hin zum Taschentuch und der leeren Getränkeflasche. Bei der Entsorgung muss zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung unterschieden werden. Die Umweltzeitung liegt in der Gemeinde aus. Hier finden Sie viele nützliche Informationen zur Entsorgung verschiedener Abfälle. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich an die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises.

Eigentlich weiß es jeder: Abfälle dürfen nicht einfach irgendwo (auch nicht auf dem eigenen Grundstück!) abgelagert oder gar verbrannt werden. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass auf einmal Grüngut an Stellen abgelagert wird, die nicht dafür vorgesehen sind oder heimlich Abfälle verbrannt werden. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin: Wer Abfälle ordnungswidrig ablagert, ist zum einen dazu verpflichtet, diese wieder zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Zudem begeht jeder, der Abfälle unzulässig lagert, ablagert oder verbrennt, eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit einem Bußgeld oder einer Verwarnung geahndet.