Die Marktgemeinde Markt Wald weist nochmals ausdrücklich auf die Grundsatzung des Friedhofs in Sachen Urnenschreine hin. Das Ablegen von Blumen, Gestecken, Bepflanzungen sowie anderweitige Grabdekorationen ist untersagt und wird von der Gemeinde zukünftig entfernt.

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