Seit 2021 gibt es einen Inklusionsbeirat im Landkreis Unterallgäu. Die erste Amtsperiode endet im neuen Jahr. Ab sofort kann

man sich für die nächste Amtsperiode von Mai 2026 bis Mai 2032 bewerben. Wer kann sich bewerben?

  • Im Inklusionsbeirat mitwirken können Personen mit Behinderung oder deren gesetzliche Vertreter.
  • Die Bewerber müssen ihren Wohnsitz im Unterallgäu haben.
  • Die Person muss außerdem am Stichtag, 31. Januar 2026,

mindestens 18 Jahre alt sein.

  • Auch die bisherigen Mitglieder des Inklusionsbeirats können sich wieder bewerben.

Wie kann man sich bewerben?

  • Im Internet unter www.unterallgaeu.de/inklusionsbeirat gibt es ein Bewerbungsformular zum Herunterladen und Ausfüllen.
  • Das Formular sendet man bis spätestens 31. Januar 2026 an das Landratsamt Unterallgäu, Koordinationsstelle Inklusion, Bad Wörishofer Straße 33, 87719 Mindelheim. Der Antrag kann auch per E-Mail an bernhard.sonner@lra.unterallgaeu.de oder an caroline-maria.gsoellpointner@lra.unterallgaeu.de versendet werden.

Fragen beantworten am Landratsamt Unterallgäu Bernhard Sonner, Telefon (08261) 995-273, und Caronline-Maria Gsöllpointner, Telefon (08261) 995-493, sowie die bisherige Vorsitzende des Inklusionsbeirats, Marianne Mayer, Telefon (0173) 3511762. Der Inklusionsbeirat vertritt die Interessen der Menschen mit Behinderung im Landkreis Unterallgäu und berät den Kreistag und das Landratsamt Unterallgäu in Fragen rund um Inklusion. Das Gremium setzt sich aus elf stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, sieben Personen mit Schwerbehinderung, drei Vertreter der offenen Behindertenarbeit und der kommunale Behindertenbeauftragte. Zudem entsendet jede Kreistagsfraktion ein nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Beirat. Auch eine Vertreterin der Koordinationsstelle Inklusion gehört dem Beirat als nicht stimmberechtigtes Mitglied an.