Die Verordnung über die Beschränkung von Plakatanschlägen in der Öffentlichkeit vor Wahlen auf bestimmten Flächen (Wahlwerbung – Plakatierungsverordnung) wurde in der Sitzung vom 28.10.2025 erlassen. Auf die Bekanntmachungen an den gemeindlichen Anschlagtafeln in den Ortsteilen bis 17.12.2025 wird hingewiesen
