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Quartalszahlungen

Am 15.08.2026 werden die Grundsteuer A + B und die Gewerbesteuer-Vorauszahlung zur Zahlung fällig. Bei Vorliegen einer Abbuchungsermächtigung (Lastschriftmandat) wird das Konto wie bisher belastet. Andernfalls bitten wir, die fälligen Beträge zu überweisen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Markt Wald
Mi, 05. August 2026

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