Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Markt Wald ist für alle Melde- und Ausweisangelegenheiten der Bürger aus Markt Wald und den dazugehörigen Ortsteilen zuständig.
Sie finden das Einwohnermeldeamt im Rathaus (Erdgeschoss), Hauptstr. 61 in 86865 Markt Wald. Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden.
Momentan gibt es kein Terminsystem, das Einwohnermeldeamt steht Ihnen zu folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:
Montag
07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag
07:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch
07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 19:00 Uhr
Freitag
Kein Publikumsverkehr
Sie erreichen uns telefonisch unter 08262 96925 0 oder per Email unter Bitte hinterlassen Sie hier für Rückfragen auch eine Telefonnummer.
Personalausweis
Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung (Zustimmungserklärung) der Erziehungsberechtigten
Ihre Geburtsurkunde
biometrisches digitales Passfoto (Fotoservice vor Ort oder Fotograf)
Welche Gebühren fallen an?
EUR 46,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
EUR 27,60 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
Bitte beachten Sie: Die Wartezeit beträgt mindestens 2 Wochen ab Antragstellung.
Reisepass
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Ein- und Ausreise einen Reisepass. Diesen müssen Sie mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Der Reisepass ersetzt außerdem den Personalausweis, obwohl er im Gegensatz zu diesem nicht die Anschrift des Inhabers enthält.
Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis),
biometrisches digitales Passfoto (Fotoservice vor Ort oder Fotograf)
ggf. Ihren bisherigen Reisepass (wenn Sie einen besitzen, auch wenn dieser ungültig ist),
Ihre Geburtsurkunde,
bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, ggf. die Einverständniserklärung (Zustimmungserklärung) und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten.
Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein.
Welche Gebühren fallen an?
Reisepässe für Erwachsene (ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit) kosten 70,00 €. Für Reisepässe, die von Erwachsenen unter 24 Jahren beantragt werden, ist eine Gebühr i.H.v. 37,50 € für eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren fällig.
Bitte beachten Sie: Die Wartezeit beträgt mindestens 4 Wochen ab Antragstellung.
Wohnsitz anmelden/ummelden
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Verspätete Anmeldungen durch Überschreitung der Anmeldefrist von zwei Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Zudem ergeben sich bei der Verletzung der Meldepflicht Probleme bei der Kfz-Zulassung, dem Führerscheinerwerb oder dem Beantragen eines Führungszeugnisses.
Verfahren:
Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist grundsätzlich Pflicht, außer Sie nutzen in unserem Bürgerserviceportal die elektronische Wohnsitzanmeldung.
Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben.
Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Wohnungsgeberbestätigung (schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragte Person), die folgende Informationen enthält:
Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
Einzugsdatum,
Anschrift der Wohnung sowie
Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.
Der Mietvertrag erfüllt nicht die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen, da in ihm in der Regel nicht alle benötigten Angaben enthalten sind.
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).