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Zahlungsinformation der Gemeindekasse

 

Zahlungsverkehr

 

Für regelmäßig zu zahlende Abgaben empfiehlt die Stadtkasse die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Damit erfolgt der Einzug immer pünktlich zur Fälligkeit der Steuerforderung. Man muss die Terminüberwachung nicht selbst übernehmen, spart sich den Aufwand für die Überweisung und kann verhindern, dass man in Verzug gerät.

 

Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie direkt in der Gemeindekasse erteilen oder herunterladen:

SEPA-Lastschriftmandat

 

Sollten Sie die Überweisung selbst vornehmen wollen oder Ihrem Kreditinstitut einen Dauerauftrag erteilen, geben Sie bitte immer im Verwendungszweck das Kassenzeichen an.

 

Bankverbindung Gemeinde Markt Wald:  

Geldinstitut:                                     IBAN:                                                BIC

Sparkasse Schwaben-Bodensee      DE38 7315 0000 0740 2451 96         BYLADEM1MLM

Genossenschaftsbank UA               DE46 7316 0000 0001 8104 80         GENODEF1MIR


Zahlungsweise

Grundsteuer

Folgende Möglichkeiten der Fälligkeiten bestehen:

  • je ein Viertel des Jahresbetrages wird am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November entrichtet

  • Jahresbeträge bis 30 Euro je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August

  • Jahresbeträge bis 15 Euro sind in einem Betrag am 15.08. fällig.

  • Jahreszahler 1. Juli (auf gesondertem Antrag)

Hundesteuer             1. April

 

Friedhof                    1. Juni

 

 

EC-Kartenzahlung 

Sie können Ihre Rechnungen mit EC Karte bezahlen. 


Rückfragen und Auskünfte

Für Rückfragen, Auskünfte über geleistete Zahlungen oder Erstattung von Guthaben stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen der Gemeindekasse gern telefonisch oder per zur Verfügung.