Quartalszahlungen
Am 15.08.2026 werden die Grundsteuer A + B und die Gewerbesteuer-Vorauszahlung zur Zahlung fällig. Bei Vorliegen einer Abbuchungsermächtigung (Lastschriftmandat) wird das Konto wie bisher belastet. Andernfalls bitten wir, die fälligen Beträge zu überweisen.
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