Kontrast einstellen:
 
BannerbildMarkt WaldGrundschuleKirche Markt WaldKirche SchnerzhofenKirche SteinekirchSchnerzhofer WeiherTSV Sportplatz
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Beitragsrechtliche Meldepflicht der Grundstückseigentümer von Veränderungen der Grundstücks- und Geschossflächen

Wir weisen darauf hin, dass Grundstückseigentümer lt. Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung alle Veränderungen hinsichtlich der Grundstücks- oder Geschossfläche melden müssen, wenn die Grundstücke einen Kanalanschluss haben. Eine Veränderung der Grundstücksfläche wäre z.B. durch Zumessung von Fläche aus einem anderen Grundstück. Eine Veränderung der Geschossfläche wäre z.B. ein Anbau, Ausbau des Dachgeschosses, Ausbau des Garagendachgeschosses, Anbau eines Wintergartens, Nutzungsänderungen im gewerblichen Bereich usw.

Veränderungen melden Sie bitte an die Marktgemeinde Markt Wald, Hauptstraße 61, Herr Schmid, Tel. 08262/96925-11, per Mail:

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Markt Wald
Di, 19. Mai 2026

Weitere Meldungen

Keine weitere Beprobung des Schnerzhofer Weihers

Problemstoffe einfach und kostenlos entsorgen

Die 4. Sammlung von Schadstoffen findet am Dienstag, den 06.10.2026 von 9:45 – 10:30 Uhr  am ...