Beitragsrechtliche Meldepflicht der Grundstückseigentümer von Veränderungen der Grundstücks- und Geschossflächen
Wir weisen darauf hin, dass Grundstückseigentümer lt. Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung alle Veränderungen hinsichtlich der Grundstücks- oder Geschossfläche melden müssen, wenn die Grundstücke einen Kanalanschluss haben. Eine Veränderung der Grundstücksfläche wäre z.B. durch Zumessung von Fläche aus einem anderen Grundstück. Eine Veränderung der Geschossfläche wäre z.B. ein Anbau, Ausbau des Dachgeschosses, Ausbau des Garagendachgeschosses, Anbau eines Wintergartens, Nutzungsänderungen im gewerblichen Bereich usw.
Veränderungen melden Sie bitte an die Marktgemeinde Markt Wald, Hauptstraße 61, Herr Schmid, Tel. 08262/96925-11, per Mail:
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