Kontrast einstellen:
 
BannerbildMarkt WaldGrundschuleKirche Markt WaldKirche SchnerzhofenKirche SteinekirchSchnerzhofer WeiherTSV Sportplatz
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Gewerberecht

Die Aufnahme eines stehenden Gewerbes ist anzeigepflichtig. Auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle und andere wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit wie z. B. die Verlegung des Betriebs müssen angezeigt werden. Weitere wichtige Informationen und Formulare finden Sie rechts im Link Gewerberecht.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Markt Wald
Mi, 28. Januar 2026

Weitere Meldungen

Rattenbekämpfung

Die nächste Rattenbekämpfung ist für am Montag, den 05.10.26 , vorgesehen. Zwischenzeitliche ...

Fragen zum Thema Organspende?