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Hundekot in öffentlichen Müllbehältern

Hundekot ist als Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes anzusehen ist, dessen unzulässige Beseitigung durch Liegenlassen eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellt. Nehmen Sie die „Hinterlassenschaften“ Ihres Lieblings mit nach Hause und entsorgen Sie den Beutel in Ihrer Mülltonne. 

Wir müssen darauf hinweisen, dass es sich bei Hundekot um hauseigenen Müll handelt und nicht in öffentlichen Müllbehältern entsorgt werden darf. Vielen Dank für Ihr Verständnis. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Markt Wald
Mi, 24. Juni 2026

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