Jetzt in der kalten Jahreszeit müssen Maßnahmen zum Schutz der Wasserversorgungsanlagen vor Frostschäden getroffen werden. Wasserleitungen sowie Armaturen und Wasserzähler in Schächten und frostgefährdeten Räumen sind mit wärmeisolierenden Stoffen wie Dämmmatten, Stoffresten usw. zu umwickeln. Bei Wasserzählern in Gebäuden ist darauf zu achten, dass die Räume vor eindringender Kälte geschützt und frostfrei gehalten werden. Sollten trotz der Schutzmaßnahmen Wasserhausanschlussleitungen einfrieren, so bitten wir die Gemeindeverwaltung zu benachrichtigen, damit das fachgerechte Auftauen veranlasst werden kann. Für Frostschäden, die Infolge von Nichtbeachtung der erforderlichen Schutzmaßnahmen eintreten, haftet der Wasserabnehmer. Wir bitten um Beachtung.