Aktuell kommt es bei der Ausstellung zu einer längeren Bearbeitungszeit, als die Bürger**innen es üblicherweise gewohnt sind. Sofern ein Führungszeugnis zur Verwendung im Ausland beantragt wird, ist häufig ein Echtheitsnachweis in Form einer Apostille oder Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten erforderlich. Auf die dortige Bearbeitungsdauer hat das Bundesamt für Justiz keinen Einfluss. Eine Kontaktmöglichkeit zum Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten finden Sie unter https://bfaa.diplo.de/bfaa-de/service/ApostillenundBeglaubigungen. Um die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, kann die antragstellende Person zudem mit dem Bundesamt für Justiz in direkten Kontakt treten (https://bundesjustizamt.de/DE/DasBfJ/Kontakt/Kontakt_node.html) und darauf hinweisen, wenn im Einzelfall Nachteile durch ein fehlendes Führungszeugnis drohen. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Führungszeugnis mithilfe des Online-Portals unmittelbar beim Bundesamt für Justiz zu beantragen: www.führungszeugnis.bund.de. Flyer mit Informationen zum Online-Portal liegen in der Gemeinde kostenlos zur Mitnahme aus.