Regionalbudget der ILE Stauden – Unterstützung für Kleinprojekte erhalten

Was ist das Regionalbudget?

Das Regionalbudget ist ein Förderinstrument des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF). Es kann von ILE-Regionen umgesetzt werden und ermöglicht die Förderung von Kleinprojekten mit Gesamtausgaben bis zu 20.000€. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist, dass die Projekte einen erkennbaren Beitrag zu den Entwicklungszielen der ILE leisten.

Die ILE Stauden bietet für das Jahr 2027 erneut das Regionalbudget für die Region an. Vorbehaltlich der Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung stehen für die anstehende Förderperiode bis zu 100.000 € für Kleinprojekte in den Stauden zur Verfügung.

Interessierte Vereine, Institutionen, Organisationen, Kommunen oder auch Privatpersonen können die Förderung bei der verantwortlichen Stelle der ILE Stauden beantragen. Als Kleinprojekte gelten Vorhaben, deren Gesamtausgaben 20.000 € nicht übersteigen. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € sind wiederum nicht förderfähig.

Fördervoraussetzungen

Grundsätzlich ist ein bunter Strauß an Ideen und Maßnahmen förderfähig. Entscheidend ist der Beitrag des Kleinprojekts zu den Zielen der ILE Stauden für die nachhaltige Entwicklung der Region unter Einhaltung der Fördervoraussetzungen, die unter https://www.ile-stauden.de/17-regionalbudget-2027 einsehbar sind.

Rahmenbedingungen

Mit Aufruf vom 19.10.2026 ist die Einreichung von Förderanfragen möglich. Bewilligte Projekte werden mit bis zu 80% und maximal 10.000 € unterstützt. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch ein unabhängiges Entscheidungsgremium anhand festgelegter Kriterien für die Region.

Nach Förderzusage wird ein privatrechtlicher Vertrag mit dem Träger des Kleinprojekts geschlossen. Dann erst darf mit der Umsetzung des Kleinprojekts begonnen werden. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Förderausschluss. Die Projektumsetzung muss im Jahr 2027 erfolgen und bis spätestens 20.09.2027 abgeschlossen und abgerechnet sein.

Förderanfragen sind bis spätestens 14.01.2027 vollständig und fristgerecht bei der Verwaltungsgemeinschaft Stauden einzureichen. Die Geschäftsstelle der ILE Stauden berät und unterstützt gerne bei der Antragstellung. Die Kontaktdaten sind dort ebenfalls aufgeführt.

 

ILE Stauden

Rathausstr. 58

86863 Langenneufnach

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Markt Wald
Mi, 21. Oktober 2026

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