Lichtraumprofil und Pflanzenschnitt im Sommer
In den Sommermonaten grünt und gedeiht es überall, Pflanzen wuchern und Bäume breiten sich aus. Das Problem dabei: nicht selten ragen Pflanzen und Äste von Bäumen und Büschen von Privatgrundstücken weit über Bürgersteige und Verkehrswege. Hierbei gilt es zu beachten: Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen dürfen die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht behindern. Ebenso sollte darauf geachtet werden, dass Verkehrszeichen nicht durch Pflanzenteile verdeckt werden.
Gesetzliche Regeln
Nach Art. 29 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) sind Eigentümer von Grundstücken zum Zurückschneiden ihrer Pflanzen verpflichtet. Vom Verbot des Naturschutzgesetztes, in der Zeit vom 1. März bis 30. September das Schneiden von Gehölzen zu unterlassen, sind die Eigentümer befreit, wenn es sich um eine aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend notwendige Maßnahme handelt. Außerdem sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen gestattet.
Lichtraumprofil
Bei öffentlichen Verkehrsflächen muss der Luftraum über den Fahrbahnen mindestens bis 4,50 Meter, über Geh- und Radwegen bis mindestens 2,50 Meter Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden: das so genannte „Lichtraumprofil“. Gleichzeitig sind Bäume auf ihren Zustand insbesondere auf Standsicherheit, zu untersuchen und dürres Geäst beziehungsweise dürre Bäume ganz zu entfernen.
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