Unzulässige Müllentsorgung
Grundsätzlich hat jeder seinen Müll in der eigenen Mülltonne zu entsorgen. Die Entsorgung in fremden und damit auch des Nachbarn Mülltonne ist nicht erlaubt. Auch ist es nicht erlaubt, Hausmüll in öffentlichen Müllbehältern zu entsorgen.
Den eigenen Müll ohne Absprache beim Nachbarn oder in fremden Tonnen zu entsorgen ist nicht nur dreist, sondern zieht auch Konsequenzen nach sich.
Immer wieder erreichen uns Meldungen über unzulässige Müllentsorgung. Aktuell wurde schon das zweite Mal Bauschutt in die Restmülltonne am Schnerzhofer Weiher geworfen und auch eine Restmülltonne am Sandberg wurde fremd befüllt.
Das unerlaubte Befüllen fremder Mülltonnen wird juristisch als Besitzstörung, Eingriff in fremdes Eigentum oder sogar als Sachbeschädigung eingestuft. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 903 BGB), das den Eigentümer dazu berechtigt, über die Nutzung seines Eigentums zu bestimmen.
Sollte Ihre Restmülltonne voll sein, besteht die Möglichkeit in der Gemeinde Restmüllsäcke für 5€ zu erwerben, sie umfassen 70 Liter und werden von der Müllabfuhr am Abholtag mitgenommen. Auch sachgemäße Mülltrennung kann Restmüll reduzieren. Ausführliche Informationen finden Sie in der Umweltzeitung 2026 des Landkreis Unterallgäu. Diese liegt kostenlos zur Mitnahme in der Gemeinde aus.
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