Hunde in Gemeinden haben es nicht immer leicht. Ihr Zusammenleben mit den Menschen wirft nicht nur bei uns manche Probleme auf, dies gilt besonders innerhalb der Ortschaften.
Nicht selten kommt es dort zu Konfrontationen zwischen Hundehaltern und anderen Mitbürgern.
Zuletzt erreichte uns wieder eine Klage, dass Hunde unbeaufsichtigt in der Ortschaft umherstreunen.
Derart entstehende Spannungen sind leicht zu vermeiden. Wir wollen Sie nachfolgend kurz über die wichtigsten Regelungen informieren:
- Hunde sind so zu halten, dass sie das befriedete Besitztum nicht gegen den Willen des Hundehalters verlassen können.
- Auf öffentlichen Straßen und Grünflächen innerhalb der geschlossenen Ortslage aller Ortsteile sollten Hunde an der Leine geführt werden.
- Außerhalb des befriedeten Besitztums sind Hunde so zu führen und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird; ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, dürfen Hunde nicht frei umherlaufen.
- Führer von Hunden haben Kot, den ihre Hunde außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums absetzen, unverzüglich aufzunehmen und über die eigene Hausmülltonne einer sachgerechten Entsorgung zuzuleiten; dazu ist ein geeignetes Behältnis oder ein geeignetes Hilfsmittel zur Beseitigung des Hundekots mitzuführen.
Wir sind froh, dass sich viele Hundehalter an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen.
Sie unterstützen damit unsere vielfältigen Bemühungen um mehr Umweltschutz und Sicherheit in unserer Gemeinde und erleichtern sich, Ihrem Hund und allen Mitbürgern das Zusammenleben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Gemeindeverwaltung.