Die Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan, Anlagen und Finanzplan wurde in der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Markt Wald vom 20.05.2025 gem. Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung beschlossen. Der Haushalt enthält genehmigungspflichtige Bestandteile. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Markt Wald, Zimmer 3 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf. Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft. Auf die ortsübliche Bekanntmachung an den Anschlagtafeln wird hingewiesen.