Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen (PassAuswRÄndG) vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Die Erstellung eines digitalen Lichtbildes erfolgt entweder durch Fotostudios oder an einem Aufnahmesystem direkt in der Meldebehörde, sofern die Behörde über ein Lichtbildaufnahmegerät verfügt.
Ausgedruckte Lichtbilder werden ab dem 01.05.2025 nicht mehr akzeptiert. Das benutzerfreundliche Verfahren sichert die Biometrie-Konformität und schützt vor Manipulationen, indem Sie das Morphing von Fotos verhindert und Daten verschlüsselt.
Die Teilnehmenden Fotografen finden Sie auf der Website www.e-passfoto.de/Teilnehmer.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es in der Marktgemeinde Markt Wald die Möglichkeit geben soll, das Passbild vor Ort machen zu lassen, die Auslieferung der Lichtbild-Aufnahmesysteme (Point ID-Systeme) sich aber absehbar bis Sommer 2025 hinzieht, sodass wir z. Zt. noch kein Gerät vor Ort haben.
Wir teilen Ihnen mit dem Amtsblatt mit, sobald das Gerät in unserer Passbehörde in Betrieb ist.