Auf die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Deutschen Bundestages am 23.02.2025 weisen wir hin. Die Wählerverzeichnisse für die Stimmbezirke für den Markt Markt Wald werden an den Werktagen in der Zeit von Montag, 03.02.2025, bis Freitag, 07.02.2025, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8-12 Uhr, Donnerstag von 15-19 Uhr und am Freitag von 10-12 Uhr) im Rathaus Markt Wald, Zimmer 2, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Im Übrigen verweisen wir auf den gesamten Text der Bekanntmachung (auch zur Erteilung von Wahlscheinen), die im Rathaus und an den anderen ortsbekannten Bekanntmachungstafeln ausgehängt ist.