Auf die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.23 weisen wir hin. Das Wählerverzeichnis für den Markt Markt Wald wird in der Zeit von Montag, 18.09.23 bis Freitag, 22.09.23, während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Donnerstag und zusätzlich am Freitag von 8 – 12 Uhr im Rathaus Markt Wald für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt, die Einsicht wird durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Im Übrigen verweisen wir auf den gesamten Text der Bekanntmachung (auch zur Erteilung von Wahlscheinen), die im Rathaus und an den anderen ortsbekannten Bekanntmachungstafeln ausgehängt ist.

Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, melde sich bitte umgehend in der Gemeindeverwaltung.