zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zur Präventiven Zwecken nach Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) dem Tiergesundheitsgesetz und dem Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetzt) im Landkreis Unterallgäu hängt an den Ortsüblichen Anschlagtafeln zur Einsichtnahme bis 11.10.23 aus.